Am Urheberrecht wird gearbeitet
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Dies und Das
20/04/06
Das Urheberrecht in Deutschland wird neu geregelt. Ein Gesetz ist auf dem Weg, nach dem weiterhin Privatkopien angefertigt werden dürfen, wenn kein Kopierschutz umgangen wird. Gestritten wird allerdings darüber, ob eine Bagatellklausel eingeführt wird. Dann würden verbotene Kopien nicht bestraft, wenn sie in geringer Zahl für private Zwecke entstehen.
Fittes Urheberrecht
Das Urheberrecht ist erst 2003 geändert worden. Damals wurden Richtlinien umgesetzt, welche die Europäische Gemeinschaft von allen Mitgliedsstaaten gefordert hat. Seit dem ist es grundsätzlich verboten, einen Kopierschutz zu umgehen. Bei der Änderung wurde das Recht des geistigen Eigentums auch aufs Internet ausgeweitet. Jetzt ist ein zweiter Korb mit Gesetzesänderungen auf dem Weg. Und damit wird laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries “das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter” gemacht.
Kopierschutz geht vor Privatkopie
Auch der zweite Korb zur Gesetzesänderung sieht vor, dass private Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (Filme, Musik) auch in digitaler Form zulässig sind. Allerdings darf dabei kein Kopierschutz umgangen werden. Außerdem muss die Kopie von einer legalen Quelle angefertigt werden. Eine Original-Musik-CD wäre so eine legale Quelle, eine rechtswidrig bei einer Tauschbörse im Internet heruntergeladene Datei hingegen nicht. Denn das neue Urheberrecht sieht vor, dass das Bereitstellen wie auch der Download von geschützten Werken bei Internettauschbörsen illegal sind.
Wegen Download ins Gefängnis?
Diese neue Regelung bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Denn theoretisch könnten dadurch Nutzer einer Tauschbörse für bis zu drei Jahren ins Gefängnis wandern. In der Praxis ist jedoch nicht mit hohen Strafen zu rechnen, eher würden die meisten Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Damit es dazu erst gar nicht kommt, fordert zum Beispiel die SPD-Bundestagsfraktion eine Bagatellklausel. Danach sollen Privatpersonen nicht bestraft werden, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch vervielfältigen.
Streit um Bagatelle
Diese Bagatellklausel ist im Entwurf des neuen Urheberrechts nicht mehr enthalten. Kritik an der Klausel kam besonders von der Unterhaltungsindustrie, welche das Ganze als “Raubkopierer-Klausel” bezeichnet hat. Die Industrie und viele Musiker und Künstler leben davon, die Rechte an Filmen, Musik und anderen geistigen Werken zu vermarkten. Durch die in der Bagatellklausel vorgesehene Straffreiheit von illegalen Kopien für den Privatgebrauch würden Milliarden illegale Raubkopien auf einmal legal.
Gesetz auf dem Weg
Der Entwurf für das neue Urheberrecht ist jetzt von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Bundesregierung besteht ja derzeit aus Politikerinnen und Politikern der CDU und der SPD. Die SPD hat sich eher für die Erhaltung der Bagatellklausel ausgesprochen, die CDU war eher dagegen. Das neue Gesetz muss jetzt aber auch noch vom Bundestag
externer Link abgesegnet werden. Es kann also sein, dass sich noch Inhalte ändern, bevor es verkündet wird.
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