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Abgemahnt - was tun?

Kategorie: Sicherheit
17/05/08

Wer eine Abmahnung der Musikindustrie im Briefkasten findet, sollte den juristischen Rat eines Experten einholen. Unser Kooperationspartner klicksafe.de und die Verbraucherzentrale NRW geben dazu in ihrem neuen Flyerexterner Linkexterner Link diese Tipps:

  • Zunächst sollte die in der Regel geforderte “Unterlassungserklärung” nicht sofort abgegeben werden. Stattdessen sollte man schriftlich eine Fristverlängerung beantragen, um Zeit zu gewinnen.
  • Besteht eine Rechtsschutzversicherung, sollte man dort nachfragen, ob die Kosten für einen etwaigen Rechtsstreit übernommen werden.
  • Der juristische Experte sollte im besten Fall ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sein. Dieser wird zunächst prüfen, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind.
  • Vor Beauftragung eines Anwalts sollte dessen Honorar vereinbart werden.
  • Auch wenn die Abmahnung an sich berechtigt ist, sind die Schadenersatzforderungen und - davon abhängig - die Gebühren des gegnerischen Anwalts oft zu hoch. Die Höhe der Schadenersatzforderungen und der Anwaltskosten hängt davon ab, wie viele Musikstücke man illegal zum Download angeboten oder herunter geladen hat. Bei Bagatellverstößen hat der Gesetzgeber die Anwaltsgebühren für eine Abmahnung auf 100 Euro begrenzt.

 

Mehr Infos zum Thema “Musik im Netz” finden sich im neuen Flyerexterner Linkexterner Link von klicksafe.de und Verbraucherzentrale NRW.

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