“Ich brenn dir ne CD - oder ist das jetzt verboten?”
Kategorie:
Dies und Das
11/08/06
Die gebrannte Musik-CD für die engen Freunde darfst du auch in Zukunft verschenken - allerdings nur, wenn du das Original legal erworben hast, nicht zu viele Kopien davon machst und keinen Kopierschutz umgehst. Dies ist einer der Tipps zu privaten Kopien, die der Industrieverband BITKOM jetzt veröffentlicht hat.
Tipp des Monats
BITKOM steht für “Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.”. Der Verband vertritt über 1000 Unternehmen in Deutschland. Derzeit wird das deutsche Urheberrecht überarbeitet. Gerade was den Bereich der Musik angeht, sind viele Verbraucher nun verunsichert, was erlaubt ist und was nicht. In seinem Tipp des Monats befasst sich der BITKOM mit dem Urheberrecht und den privaten Kopien.
Rechte der Urheber
Der BITKOM informiert darüber, dass die Rechte an Musikstücken, Software und auch Texten bei den Urhebern liegen, also zum Beispiel den Musikern. Weil das private Kopieren jedoch schon lange beliebt ist, werden Gebühren auf CD-Rohlinge und Brenner erhoben. Im Kaufpreis eines Brenners steckt eine Pauschale von 9,21 Euro an die Urheber. Bei jedem Rohling werden rund 10 Cent an die Verwertungsgesellschaften verteilt. GEMA und Co verteilen das Geld dann an die Urheber. Wer eine CD kopiert hat also schon an den Urheber gezahlt.
Die Grenzen
Es gibt keine feste Grenze, wie viele Kopien von einem legal besorgten Original gemacht werden dürfen. Bei wenigen Kopien für den persönlichen Bedarf wird es keine Probleme geben. Allerdings darf kein Kopierschutz umgangen werden. Der BITKOM weist jedoch darauf hin, dass analoge Kopien in Ordnung seien, also zum Beispiel das Überspielen einer kopiergeschützten CD auf eine Kassette.
Mehr Tipps
Beim Tipp des Monats von BITKOM gibt es noch mehr Infos, zum Beispiel über Musikdownloads, die eigene Homepage oder Sicherungskopien von Software. Da es heute gang und gäbe ist, Bilder und Klänge zu tauschen und zu nutzen, sollte man sich mit dem Urheberrecht gut auskennen. Das neue Gesetz zum Urheberrecht in Deutschland ist noch nicht in Kraft getreten. Das wird wohl frühestens Ende 2006 passieren. Verbraucherschützer fordern, dass das Gesetz noch überarbeitet wird und zum Beispiel eine Bagatellklausel enthalten soll.
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