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Fotografieren verboten!

Kategorie: Anwendungen
26/07/05

Das Fotohandy oder die Kamera ist schnell zur Hand - und noch schneller wird abgedrückt und ein Bild gemacht. Doch Vorsicht: Wer andere Leute ohne Einwilligung im privaten Bereich fotografiert, kann sich strafbar machen. Denn auch wenn das Bild nicht veröffentlicht wird, kann man gegen das Gesetz verstoßen.

Das kleine Wörtchen “unbefugt” ...
... bedeutet, keine Befugnis, also keine Erlaubnis für etwas zu haben. Wenn du ein Foto von einem Freund machst, mit dem du unterwegs bist, geht man davon aus, dass dies mit seiner Erlaubnis geschieht. Anders ist das bei Bildern, die du heimlich von Bekannten oder Fremden machst. Solche Bilder sind dann verboten, wenn sich die Personen in ihrer Wohnung oder einem anderen Raum befinden, der gegen Einblicke geschützt ist. Eine Toilette oder eine Umkleidekabine ist so ein Raum, in dem nicht heimlich fotografiert werden darf.

Paparazzi-Paragraf
Das Gesetz, das die heimlichen Bildaufnahmen verbietet, wird auch Paparazzi-Paragraf genannt. Denn besonders die Fotografen von Boulevard-Magazinen machen häufig Fotos aus dem Privatleben von Prominenten. Durch das Gesetz soll der höchstpersönliche Bereich jedes Menschen geschützt werden. Beim Einsatz des Fotohandys sollte man sich also gut überlegen, wen man fotografiert.
Ein Bild veröffentlichen darf man nur dann, wenn die Person, die zu sehen ist, dies erlaubt hat. Wenn du also Bilder im Internet oder in einer Schülerzeitung zeigen willst, solltest du dir eine schriftliche Genehmigung der abgebildeten Personen holen.

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  • Seit Sommer 2004 gibt es ein Gesetz, dass heimliche Bildaufnahmen verbietet, wenn dadurch der „höchstpersönliche Lebensbereich“ verletzt wird. Bis dahin war nur das Veröffentlichen von Bildern verboten, wenn es dafür keine Erlaubnis gab. Auf der Homepage des Projekts “lehrer-online” finden sich viele Infos zum Thema “Verbot heimlicher Bildaufnahmenexterner Linkexterner Link, die auch als PDF-Datei heruntergeladen werden können. Darin gibt es auch praktische Beispiele aus dem Schulalltag. Das Angebot www.lehrer-online.de ist eine Informationsplattform von “Schulen ans Netz e.V.” und wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

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