Vorsicht vor WLAN-Parasiten
Kategorie:
Sicherheit
11/12/06
Ohne Kabel ins Internet. Der Vorteil von WLAN liegt auf der Hand. Die Gefahren lauern allerdings im Detail. Der BITKOM warnt z.B. davor, dass die Inhaber eines Funknetzes dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn andere ihren drahtlosen Internetanschluss für illegale Downloads nutzen.
Haftbar für Andere
Es gab in letzter Zeit einige Gerichtsurteile, in denen die Betreiber eines WLAN für das Surfverhalten ihrer Mitnutzer verantwortlich gemacht wurden. Deshalb sollten Funknetze vor Eindringlingen und Missbrauch geschützt werden. Das rät der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Für den BITKOM ist es natürlich gut, wenn der Standard WLAN sicher ist und sich weit verbreitet, denn die Mitglieder dieses Industrieverbands vertreiben unter anderem WLAN Handys, WLAN Hotspots und -Access Points und WLAN Notebooks.
Abschließen
Der Download von illegalen Musikdateien oder Programmen aus dem Internet ist eine Straftat. Offene Funknetze, bei denen sich jeder einfach einklinken kann, sind natürlich ein gefundenes Fressen für Leute, die Raubkopien herunterladen wollen. Denn die Spur des Downloads führt zum Betreiber des WLAN. Deshalb sollte man sein Netzwerk abschließen. Sicher gilt derzeit eine Verschlüsselung nach dem Standard WPA. Der BITKOM rät weiterhin, den Kreis der Nutzer klein zu halten und die Zugangsdaten regelmäßig zu ändern. Mehr Tipps zur sicheren Nutzung von WLAN finden sich hier.
Böse Briefe
Wer nichts ahnend ein Funknetz betreibt, dass von Unbefugten für illegale Musikdownloads benutzt wurde, kann plötzlich eine Abmahnung von einem Musikanbieter im Briefkasten haben. Beim Verdacht auf eine Straftat müssen Provider die Adressen der Leute herausgeben, die ein bestimmtes WLAN betreiben. Der BITKOM rät
externer Link, diese Abmahnungen gründlich zu prüfen. Angeforderte Unterlassungserklärungen sollte man unterschreiben, anfallende Anwaltskosten jedoch eher nicht.
Klare Regeln
Der BITKOM setzt sich dafür ein, dass die Stellung der WLAN-Inhaber in Zukunft klarer geregelt wird, denn bislang ist es nicht eindeutig geklärt, ob ein Funknetzbetreiber für alle Mitsurfer verantwortlich ist. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fordert: “Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen. Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben.”
Öffnen verboten?
Die WLAN-Community FON lebt ja davon, dass Funknetzbetreiber ihr WLAN für andere öffnen. Da jedoch jeder einzelne Nutzer von FON registriert ist, kann nachvollzogen werden, wer wann über welches Netz online war. Das dürfte die Rechtslage für den Inhaber des WLAN deutlich verändern. Aber auch bei FON wie bei allen anderen Arten drahtloser und kabelgebundener Kommunikation macht es Sinn, seine Daten zu verschlüsseln und zu schützen.
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