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Schwarzsurfen erlaubt

Kategorie: Sicherheit
26/10/10

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Das Surfen in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken ist nicht strafbar. Das hat das Landgericht Wuppertal nun entschieden. Dort sollte ein Mann angeklagt werden, der sich mit seinem Laptop einen Platz in Wuppertal gesucht hat, um über ein offenes WLAN online zu gehen, ohne dafür Geld zu zahlen. Das Gericht sah darin keinen Straftatbestand, weil niemand zu Schaden kam und keine vertraulichen Daten bekannt wurden.

 

Keine Straftat
Das Einwählen in ein unverschlüsseltes fremdes WLAN ist legal. Die Richter am Landgericht Wuppertal haben das Schwarzsurfen unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet.

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Bundesdatenschutzgesetz
Wer über ein fremdes WLAN online geht, kann keine Telekommunikationsdaten von den anderen Nutzern sehen, die sich in das WLAN eingeloggt haben. Das wäre ansonsten ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Es gibt auch keinen unbefugten Zugriff auf persönliche Daten. Denn weder beim Einwählen in das Funknetzwerk noch bei der Nutzung des Internetzugangs würden personenbezogene Daten abgerufen.

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Strafgesetzbuch
Auch im Strafgesetzbuch fanden die Richter am Wuppertaler Landgericht keinen passenden Straftatbestand. So hat der Schwarzsurfer sich keine Leistungen erschlichen. Der Betreiber des WLAN nutzt eine Datenflatrate. Ihm sind also keine weiteren Kosten entstanden. Auch das Abfangen von Daten oder ein Computerbetrug konnte dem Schwarzsurfer nicht vorgeworfen werden.

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WLAN verschlüsseln
Wer sich vor ungewollten Schwarzsurfern schützen will, sollte sein WLAN mit einem sicheren Passwort schützen und verschlüsseln. Wer das nicht tut, kann sogar als Betreiber eines WLAN Probleme mit der Justiz bekommen. Denn laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof aus dem Frühjahr 2010 können Betreiber eines privaten WLAN haftbar gemacht werden, wenn sie ihr Netz nicht ausreichend schützen und Dritte diese Sicherheitslücke ausnutzen, um illegale Inhalte aus dem Netz zu laden.


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