Nicht jede Rechnung hat Recht
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Dies und Das
19/04/06
In Abzockbriefen wird Eltern vorgetäuscht, ihre Kinder hätten bei Bestellungen im Internet falsche Daten angegeben. In den Briefen der Schmidtlein GbR wird außerdem Geld gefordert. Die Verbraucherzentrale Berlin rät, kein Geld zu zahlen. Denn gegen unberechtigte Forderungen sollte man sich wehren. Es gibt sogar eine Verordnung zum Schutz von Kunden.
Trickreiche Brüder
Hinter der Schmidtlein GbR verbergen sich zwei Brüder, die schon länger versuchen, mit zwielichtigen Methoden Geld zu machen. Zum Beispiel haben sie das Handy-Payment als Bezahlform missbraucht und sehr hohe Gebühren für die Nutzung von belanglosen Internetseiten abkassiert. Jetzt verschicken die Brüder Schmidtlein Rechnungen an ahnungslose Eltern, weil deren Kinder angeblich ein Abo abgeschlossen haben. In den Briefen wird mit einer Strafanzeige gedroht, weil sich die Minderjährigen mit falschen Altersangaben Leistungen erschlichen haben sollen.
Unberechtigte Forderung
Die Verbraucherzentrale Berlin nennt dieses Vorgehen “Humbug” und “Abzocke”. Sie rät dazu, die Forderungen nicht zu zahlen, denn die Nutzer sind mit einem Gratisangebot gelockt worden. Zudem fehlte der deutliche Hinweis, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt, bei dem es ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Auch dürfen Minderjährige ohne Zustimmung der Eltern keine Aboverträge abschließen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt sogar, die Schmidtlein GbR wegen versuchter Erpressung zu verklagen.
Zum Schutz der Kunden
Telefon- und Internetnutzer sind den Machenschaften von möglichen Betrügern nicht schutzlos ausgeliefert. Die Rechte von Kunden stehen in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV). Und diese Rechte können auch eingeklagt werden. Weil nicht jeder die TKV auswendig kennt, helfen die Verbraucherzentralen dabei, die Kundenrechte zu bewahren. Hilfreich sind zum Beispiel Musterbriefe
externer Link, um in verschiedenen Situationen angemessen zu reagieren. Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen hilft auch die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Beim Kampf gegen Ungerechtigkeit ist man als Kunde also nicht allein.
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- Dreiste Drohungen und unberechtigte Geldforderungen.
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Die Verbraucherzentrale Berlin informiert über Machenschaften der Schmidtlein GbR. - Musterbriefe helfen im Streit zu angemessener Reaktion.
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Vorformulierte Briefe der Verbraucherzentrale Berlin achten auf Rechtslage. - Text der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung.
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Die TKV regelt die Rechte und Pflichten von Anbietern und Kunden. - Schlichtungsstelle vermittelt zwischen Unternehmen und Kunden.
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Die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur sucht nach außergerichtlichen Lösungen.
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