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Neues Gesetz hilft Telefonkunden

Kategorie: Sicherheit
04/03/11

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Wer bei einer teuren Hotline anruft soll künftig nichts mehr für die Zeit zahlen, in der er in einer Warteschleife mit Musik berieselt wird. Das sieht ein neuer Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor, den die Bundesregierung beschlossen hat. Mit dem neuen TKG sollen noch weitere Rechte von Verbrauchern verbessert werden, z.B. beim Wechsel von Anbietern. Auch die heimliche Ortung von Handys soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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Teures Warten hat ein Ende
Warteschleifen sollen künftig grundsätzlich kostenlos sein. Dies gilt für alle teuren Sonderrufnummern, die z.B. mit 0180 oder 0900 beginnen und zwar sowohl bei Anrufen aus dem Festnetz wie auch aus dem Mobilfunknetz. Warteschleifen dürfen hier nur eingesetzt werden, wenn der Anruf einen Festpreis hat oder die Zeit in der Warteschleife nicht berechnet wird. Bei normalen Rufnummern sind kostenpflichtige Warteschleifen weiterhin zulässig. Nachdem das neue TKG in Kraft getreten ist, gibt es in Sachen Warteschleifen jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr. In dieser Zeit dürfen Warteschleifen nur dann eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenfrei sind.

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Schutz vor heimlicher Ortung
Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz sollen Handykunden auch besser vor einer heimlichen Ortung geschützt werden. Künftig soll der Handynutzer immer dann eine SMS bekommen, wenn sein Standort ermittelt wurde. Damit soll verhindert werden, dass ortsbezogene Dienste die Privatsphäre der Handynutzer verletzen.

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Leichter wechseln
Der Entwurf der Bundesregierung sieht weitere Verbesserungen bei Datenschutz und Verbraucherrechten vor. So wird der Wechsel eines Festnetzanschlusses bei Umzug erleichtert wie auch die Mitnahme einer Mobilfunknummer zu einem neuen Anbieter, die künftig innerhalb eines Kalendertages freigeschaltet werden soll. Mit dem neuen Gesetz soll auch der Ausbau von leistungsfähigen Breitbandanschlüssen vor allem in ländlichen Gebieten vorangetrieben werden.

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Gesetz noch nicht in Kraft
Damit die geplanten Änderungen des TKG wirksam werden, muss das neue Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden. Wenn es nach dem Willen der Regierung geht, passiert das alles noch in diesem Jahr. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz setzt die Bundesregierung europäische Richtlinien um, die aus Brüssel vorgegeben wurden.


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