Neue Regelungen bei Handy und Co.
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Dies und Das
11/01/08
Mit dem Start des neuen Jahres gibt es im Bereich der Telekommunikation einige Änderungen. So tritt nach langen Diskussionen 2008 das neue Urheberrecht in Kraft. Außerdem sind die Telefonanbieter ab jetzt verpflichtet, die Daten von Telefongesprächen für sechs Monate zu speichern. Auch neue Gesetze zur Einführung von Handy-Blockern sind zu erwarten.
Geregeltes neues Jahr
Der 1. Januar ist ein beliebter Stichtag, an dem neue Gesetze und Regelungen in Kraft treten. Der Industrieverband BITKOM hat eine Übersicht der Änderungen erstellt, die im Bereich von IT und Telekommunikation 2008 auf uns zu kommen. Drei davon stellen wir hier vor.
Datenspeicherung auf Vorrat
Telefonanbieter müssen ab diesem Jahr die Daten von Gesprächen im Festnetz und im Mobilfunk speichern. Bei jedem Telefonat wird dann die Rufnummer gespeichert und die Länge des Anrufs - also die Daten, die auch auf einem Einzelverbindungsnachweis zu finden sind. Bei Handygesprächen kommen noch die Standortdaten hinzu, mit denen man das Handy lokalisieren kann. Die Daten müssen ein halbes Jahr gespeichert werden. Das soll bei der Vermeidung und Aufklärung von Straftaten helfen.
Neues Urheberrecht
Nach vielen Diskussionen zwischen Verbraucherschutz, Industrie und Politik gilt seit 1. Januar 2008 ein neues Urheberrecht in Deutschland. Darin ist zum Beispiel neu geregelt, wie die Urheber von Musik, Filmen, Texten oder anderen geistigen Werken an ihr Geld kommen. Denn beim Kauf von Festplattenrekorder, CD-Rohlingen oder anderen Speichermedien geht immer ein bisschen Geld an die Verwertungsgesellschaften, die das wiederum an die Künstler weiterleiten. Tipps zum neuen Urheberrecht in Sachen Kopieren, Brennen und Co. findest Du hier.
Handy-Blocker im Gefängnis
Der Einsatz von Geräten zur Störung von Mobilfunk, sogenannte Jammer, ist in Deutschland bislang verboten. Einige Bundesländer planen aber, neue Gesetze einzuführen, um solche Störsender in Gefängnissen einzusetzen. Dadurch soll verhindert werden, dass Häftlinge unerlaubt telefonieren. Der Industrieverband BITKOM sieht jedoch die Gefahr, dass der Mobilfunk auch außerhalb von Gefängnisanlagen geblockt werden könnte.
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