Möchtest du dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen?
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Dies und Das
22/03/06
Ein R-Gespräch zahlt der, der ein Gespräch annimmt. Bei Minderjährigen kann das jedoch anders sein. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass eine Mutter nicht 593,06 Euro für mehrere R-Gespräche bezahlen muss, die ihre damals 16jährige Tochter angenommen hat. Aber Vorsicht, die Rechtslage kann sich ändern.
Teure Anrufe vom Handy des Freundes
Der Freund des 16jährigen Mädchens hat die R-Gespräche gestartet. Er hat mit seinem Handy eine 0800er-Nummer einer Telefongesellschaft und die Nummer seiner Freundin gewählt. Beim Mädchen hat es geklingelt und eine automatische Ansage sprach: “Hallo, Sie haben ein R-Gespräch von (Name). Dieser Teilnehmer ruft Sie aus dem deutschen Mobilnetz an. Möchten Sie dieses Gespräch für nur 2,9 Cent pro Sekunde entgegennehmen, dann drücken Sie jetzt die Eins und die Zwei.” So kostet eine Minute 1,74 Euro.
R-Gespräche noch unbekannt
Die teuren Anrufe passierten schon im Jahr 2003 und da waren R-Gespräche in Deutschland nach Meinung der Richter noch recht unbekannt. Deshalb konnte man von der Mutter nicht erwarten, dass sie ihrer minderjährigen Tochter die Annahme von R-Gesprächen grundsätzlich verbietet.
Unzureichender Schutz vor R-Gesprächen
Die Aufklärung ihrer Tochter wäre eigentlich der einzige realistische Weg zum Schutz vor R-Gesprächen gewesen. Denn die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von R-Gesprächen sind nach Angaben der Richter derzeit unzumutbar. Zu diesen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Tastensperre der Ziffern 1 und 2, die zur Entgegennahme der Anrufe nötig sind. In Zukunft könnte der Schutz vor R-Gesprächen jedoch einfacher werden. Denn ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass man sich bei der Bundesnetzagentur in eine Sperrliste eintragen kann und dann keine R-Gespräche mehr empfangen kann.
Was heißt das jetzt?
Urteile vom Bundesgerichtshof sind sehr wichtig. Auch wenn es hier um einen einzelnen Fall ging, ist das Urteil ein Beispiel für andere Gerichte. Aber der eigentliche Fall liegt schon ein paar Jahre zurück und inzwischen sind R-Gespräche etwas bekannter geworden. Die technischen Schutzmöglichkeiten sind noch nicht besser geworden, doch durch ein neues Gesetz könnte sich das ändern. In ähnlichen Fällen könnte also in Zukunft anders entschieden werden. Also: Vorsicht bei R-Gesprächen!
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