Lass dich nicht abzocken - Tipps zu Handyrecht und Co.
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Dies und Das
18/05/07
Wie alt muss ich sein, um einen Vertrag abzuschließen? Kann ich mit dem Prepaid-Handy ins Minus rutschen? Muss in einer teuren Premium-SMS der Preis genannt sein? Diese und andere Fragen beantwortet Frau Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. Die wichtigsten Tipps rund um Rechte und Kosten haben wir zusammengefasst.
Frau Kirchner klärt auf!
Auf der Infoseite www.checked4you.de gibt es ein Interview mit der Rechtsexpertin
externer Link Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. Frau Kirchner erklärt zum Beispiel, dass man erst mit 18 im geschäftsfähigen Alter ist und ohne Einverständnis der Eltern Verträge abschließen kann. Deshalb nutzen mehr Jugendliche Handys mit Prepaid-Karten, die immer wieder aufgeladen werden. Auch mit einem Prepaid-Handy kannst du übrigens ins Minus rutschen, nämlich dann, wenn du zum Beispiel ein Klingelton-Abo abgeschlossen hast. Wenn deine Prepaid-Karte leer ist werden die fälligen Gebühren dann abgebucht, wenn du dein Handy wieder auflädst.
Rechnungen - erst lesen, dann zahlen
Nicht alle Forderungen, die dein Handy-Anbieter an dich stellt, sind zwangsläufig berechtigt. Bei Abos, die von Minderjährigen abgeschlossen wurden, müssen zum Beispiel die Eltern zustimmen. Sonst ist der Abo-Vertrag nicht wirksam. Im Zweifelsfall können Gebühren bei Prepaidangeboten zurück verlangt, bzw. bei festen Verträgen erst gar nicht bezahlt werden. Über die Telefonrechnung können Leistungen von verschiedenen Anbietern abgerechnet werden. Deshalb rät die Verbraucherzentrale dazu, sich die einzelnen Punkte auf einer Rechnung und den Einzelverbindungsnachweis genau anzusehen. Wenn unberechtigte Forderungen auftauchen, sollte man möglichst schnell schriftlich Beschwerde einreichen.
Infos zu Premium-SMS
Mit einer Premium-SMS wird ein bestimmter Dienst – zum Beispiel ein Handylogo - über eine fünfstellige Nummer bestellt und abgerechnet. Auch hier gibt es viele verschiedene Anbieter. Mobilfunkbetreiber stellen die Nummern zur Verfügung und übernehmen auch die Rechnungsabwicklung. Bei Fragen und Beschwerden sind jedoch die einzelnen Anbieter zuständig. Welche Firma sich hinter welcher Nummer verbirgt, kannst du zum Beispiel bei T-Mobile
externer Link und bei E-Plus
externer Link nachlesen. In jeder Premium-SMS, die beispielsweise zum Chatten oder Flirten genutzt wird, muss übrigens deutlich der Preis angegeben werden.
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Interview mit Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. - Telefonrechnung: Abrechnung, Mahnung und Reklamation
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Infos zum richtigen Umgang mit Rechnungen von der Verbraucherzentrale NRW. - Musterbrief zum Einspruch gegen eine Telefonrechnung
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Downloadangebot für Beschwerdebrief von der Verbraucherzentrale NRW. - T-Mobile informiert über Premium-SMS
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Infos und Übersicht aller Premium-SMS-Anbieter bei T-Mobile. - E-Plus informiert über Premium-SMS
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Liste aller Premium-SMS-Anbieter bei E-Plus. - Klare Regeln für Klingeltöne und Co. handysektor über Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter.
- Nicht jede Rechnung hat Recht handysektor berichtet über unberechtigte Abzockbriefe.
- Ich bin im Internet abgezockt worden - was kann ich tun? Linkempfehlung vom handysektor.
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