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Gilt für Schülerzeitungen auch das Urheberrecht oder gibt es Ausnahmen?

Kategorie: Dies und Das
04/03/07

Für Schülerzeitungen, egal ob gedruckt oder im Internet veröffentlicht, gibt es keine Ausnahmen vom Urheberrecht. Dabei ist es nicht wichtig, dass für die Schülerzeitung kein Geld von den Lesern genommen wird. Wer mit Texten, Bildern oder bei der Online Ausgabe auch mit MP3s oder Videos arbeitet, sollte genau prüfen, ob er diese Werke nutzen darf. Die Internetseite www.irights.info gibt wertvolle Tipps und Informationen zum Urheberrecht in Bezug auf Schülerzeitungenexterner Linkexterner Link. Das hilft Schülern und Lehrern, denn man kann sich schnell die Finger an Rechtsfragen verbrennen und das kann teuer werden. Tipp der RedaktionTipp der Redaktion


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