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Jugendmedienschutz

Jugendliche sollen vor schädlichen Einflüssen durch Medien geschützt werden. Das ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Dort steht zum Beispiel, dass Filme und Computerspiele eine Altersbeschränkung haben oder, dass es im Fernsehen keine Alkoholwerbung speziell für Jugendliche gibt. Es gibt verschiedene Einrichtungen, die auf die Einhaltung der Regeln zum Jugendmedienschutz achten. Staatliche Einrichtungen sind die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien externer Linkexterner Link und die Kommission für Jugendmedienschutz externer Linkexterner Link (KJM), die von den Landesmedienanstalten als zentrale Anlaufstelle eingerichtet wurde. Dann gibt es noch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft externer Linkexterner Link, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia externer Linkexterner Link und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolleexterner Linkexterner Link , die für die Bewertung von Filmen, Multimedia und Computerspielen zuständig sind.

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