Jugendmedienschutz
Jugendliche sollen vor schädlichen Einflüssen durch Medien geschützt werden. Das ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Dort steht zum Beispiel, dass Filme und Computerspiele eine Altersbeschränkung haben oder, dass es im Fernsehen keine Alkoholwerbung speziell für Jugendliche gibt. Es gibt verschiedene Einrichtungen, die auf die Einhaltung der Regeln zum Jugendmedienschutz achten. Staatliche Einrichtungen sind die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
externer Link und die Kommission für Jugendmedienschutz
externer Link (KJM), die von den Landesmedienanstalten als zentrale Anlaufstelle eingerichtet wurde. Dann gibt es noch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
externer Link, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
externer Link und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
externer Link , die für die Bewertung von Filmen, Multimedia und Computerspielen zuständig sind.
Bestellmöglichkeit
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Top Downloads
- Flyer "Opfer, Schlampe, Hurensohn. Gegen Mobbing"
- Flyer "Handy, Kongo, Müllalarm. Für die Umwelt mobil"
- Flyer "DAS NETZ VERGISST NICHTS!"
- Flyer "VOLL PORNO"
- Flyer "FERTIGMACHEN ist TABU"
- Flyer "... und redest selber von Respekt und Würde"
- Broschüre "Gewalt auf Handys"
- Flyer "Tipps to go"
- Broschüre "Handy und Internet - Tipps gegen Kostenfallen"
