Urheberrecht
Alle sprechen derzeit über das Web 2.0. Es heißt, die Zukunft des Internets gehöre den Nutzern, die zunehmend eigene Inhalte online stellen und eifrig Daten aller Art austauschen. Dabei sollten sich die Nutzer aber auch mit Rechtsfragen auskennen, denn bei der Nutzung von Musik, Filmen, Bildern und Texten werden sehr schnell Urheberrechte verletzt.
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Der Titel einer klicksafe-Broschüre bringt es auf den Punkt. Derzeit kennen sich viele Jugendliche mit den technischen Möglichkeiten von Internet, Handy und Co aus, können aber die Grenzen dessen was erlaubt ist und was nicht, nur selten richtig einschätzen.
Vor allem das Herunterladen von Musik aus dem Internet ist sehr beliebt. Dabei werden viele Songs illegal getauscht, weil sie nicht vom Urheber freigegeben sind. Das kann zu Post vom Anwalt führen. Hier hilft der Flyer “Mu§ik im Netz - Runterladen ohne Reinfall” von klicksafe und der Verbraucherzentrale NRW. Er zeigt auch, wo im Netz legale Musik zu finden ist.
Der Bundesrat hat ein neues Urheberrecht gebilligt, das Anfang 2008 in Kraft getreten ist. Auch nach dem neuen Urheberrecht sind Kopien unter bestimmten Umständen nicht verboten.
- Urheberrecht Bei dem Urheberrecht geht es um geistige Werke. Das sind zum Beispiel Filme, Musikstücke, Bilder und Texte. Wer so etwas erschafft ist der Urheber dieses Werkes. Und als Urheber hat er das Recht an diesem Werk. Allerdings kann ein Urheber die Nutzungsrechte an seinem Werk abtreten bzw. verkaufen.
- Copyright Copyright ist der englischsprachige Ausdruck für Urheberrecht. Urheberrecht in verschiedenen Ländern unterscheidet sich aber sehr. Deshalb ist es verwirrend, wenn man deutsches Urheberrecht meint und Copyright sagt oder schreibt.
- Verwertungsrecht Verwertungsrecht bedeutet, dass der Urheber eines Werkes auch Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte und Ausstellungsrechte an dem Werk besitzt. Diese drei Rechte können anders als das Urheberrecht auch an andere übertragen werden.
- Verwertungsgesellschaft (VG) Ein Urheber eines geistigen Werks (zum Beispiel Film, Bild, Text, Musik) besitzt das Urheberrecht an diesem Werk. Wenn irgendjemand das Werk nutzen will, muss er also eigentlich dem Urheber dafür etwas zahlen. Weil aber viele Künstler, Schreiber oder Musiker sich in Gelddingen gar nicht so gut auskennen, haben sie verschiedene Verwertungsgesellschaften gegründet. Die sorgen für die Verwertung von Urheberrechten. Das Geld, was die Verwertungsgesellschaften einnehmen, zahlen sie den eigentlichen Urhebern wieder aus. Dieses Geld nennt man Tantiemen. Da es verschiedene Bereiche für geistige Werke gibt, gibt es auch verschiedene Verwertungsgesellschaften. Die drei Bekanntesten sind: GEMA GEMA steht für “Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte”. Die GEMA vertritt die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von rund 60.000 Musikern, Komponisten, Textern und Musikverlagen. VG Wort Die VG Wort verwaltet die Urheberrechte von etwa 300.000 Autoren und 7.000 Verlagen in Deutschland. VG Bild-Kunst Die VG Bild-Kunst vertritt die Rechte von Fotografen, Designern, bildenden Künstlern, Filmproduzenten, Regisseure, Kameraleuten und anderen.
- Nutzungsrecht Wie der Name schon sagt bekommt man mit dem Nutzungsrecht das Recht, etwas zu nutzen. Das kann zum Beispiel eine Wohnung sein. Wenn man einen Mietvertrag hat und Miete zahlt, darf man die Wohnung nutzen. Der Wohnungsbesitzer verkauft dem Mieter also das Nutzungsrecht. Wenn du ein geistiges Werk erschaffen hast, besitzt du das Urheberrecht daran. Nehmen wir mal an, du hast eine Geschichte geschrieben. Nun kannst du das Nutzungsrecht an dieser Geschichte an einen Verlag verkaufen. Dann wird ein Vertrag aufgesetzt, wo genau aufgeführt ist, welche Rechte der Verlag bekommt.
- DRM Das Kürzel DRM steht für Digital Rights Management. Es geht also darum, Rechte von digitalen Daten zu verwalten. Denn besonders bei Musikdateien, aber auch bei Texten, gibt es Firmen und Verlage, die Rechte an den Inhalten besitzen. Deshalb darf man sich auch nicht einfach MP3-Musik aus dem Netz herunterladen. Die Musik gehört jemandem und man muss dafür bezahlen, wenn man sie hören will. Damit das Tauschen von Dateien nicht möglich ist, haben viele Dateien einen eingebauten Kopierschutz. Es gibt z.B. Dateien, die nur einmal kopiert werden können.
- Bagatellklausel Eine Bagatelle ist eine unbedeutende Kleinigkeit. Die Bagatellklausel wird im Rahmen des Urheberrechts diskutiert. Die Befürworter der Bagatellklausel fordern, dass illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie nur in geringer Zahl für den privaten Gebrauch angefertigt werden. Damit soll verhindert werden, dass sehr viele Privatpersonen kriminalisiert werden. Einige sprechen in diesem Zusammenhang auch von der Kriminalisierung der Schulhöfe. Gegner der Bagatellklausel haben jedoch Angst, dass dies ein Freifahrtschein für Raubkopierer ist.
- Plagiat Mit einem Plagiat ist der Diebstahl geistigen Eigentums, also einer Idee, gemeint. Wer also ein Lied schreibt, dessen Melodie eigentlich genau so klingt, wie ein bekannter Hit, hat ein Plagiat angefertigt. Wenn er dann versucht, damit Geld zu verdienen, macht er sich strafbar. Denn die Urheberrechte für die Melodie hat der Komponist des Hits. Auch bei Produkten gibt es häufig Plagiate, bei denen bekannte Marken nachgebaut werden. Zum Teil sind das genaue Kopien von originalen Produkten. Diese Fälschungen sind manchmal schwer zu erkennen, weil auch die Aufschrift und die Verpackung gefälscht wurde. Häufig sehen Plagiate äußerlich so aus wie Originale, haben aber ein anderes Innenleben. Beim Handel mit Plagiaten spricht man auch von Produktpiraterie.
- Produktpiraterie Piraten sind auf den Weltmeeren manchmal unter falscher Flagge gesegelt, um für einen Raubzug nahe an ein anderes Schiff zu kommen. Ähnlich machen es heutige Produktpiraten. Sie verkaufen gefälschte Produkte unter dem Namen von bekannten Marken. Das ist höchst illegal, weil die Produktpiraten keinerlei Rechte an den Produkten oder an der Marke besitzen. Sie wollen durch den Verkauf von Plagiaten Geld verdienen und versuchen ihre Fälschungen, die zum Teil schwer zu erkennen sind, möglichst billig herzustellen und auf den Markt zu bringen. Die Polizei und die Justiz, und auch die Hersteller der Originalmarken, gehen gegen diese Produktpiraterie vor.
- Creative Commons
Creative Commons bedeutet übersetzt in etwa “kreatives Volk” und ist der Name einer gemeinnützigen Organisation. Sie kümmert sich um Autoren und Künstler, die ihre Werke kostenlos zur Verfügung stellen und austauschen. Wer möchte, kann also seine Filme, Texte, Bilder usw. mit der Creative Commons Lizenz schützen. Dann dürfen andere diese Werke umsonst nutzen. Sie müssen aber immer den Namen des Urhebers angeben und sie dürfen den Inhalt nicht für kommerzielle Zwecke verwenden. Mehr Infos dazu gibt es hier
externer Link. - Open Source Open Source heißt übersetzt “Offene Quelle”. Die Idee von Open Source Software ist, dass alle interessierten Leute daran mitarbeiten können, ein Programm zu entwickeln und zu verändern. Und damit das geht, ist der so genannte Quelltext der Software offen zugänglich. Beim Open Source gibt es also keine Geheimnisse in einem Programm. Und es gibt keinen, der alleinige Nutzungsrechte besitzt für die man bezahlen muss. Denn Open Source Software darf beliebig kopiert und verbreitet werden. Häufig wird der Begriff “Freie Software” mit Open Source gleich gesetzt. Allerdings verbinden manche Leute mit freier Software noch mehr die Idee von Freiheit.
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Mehr Infos:
- Wozu sind Persönlichkeitsrechte da?
- Tipps fürs richtige Passwort
- Urheberrecht verstehen. Auf der Internet-Seite der Bundeszentrale für politische Bildung wird alles rund ums Urheberrecht verständlich erklärt.
- handysektor stellt Kampagne vom Bundesjustizministerium vor. Dort wird auch das neues Urheberrecht erklärt, dass seit Anfang 2008 in Deutschland in Kraft ist.
- Das Informationsangebot iRights.info hilft bei der Orientierung in der digitalen Welt
externer Link. Für Laien verständlich werden die wichtigsten Fragen zum Thema Urheberrecht beantwortet.
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Der handysektor hat viel zum Thema Urheberrecht geschrieben:
- Runterladen ohne Reinfall
- Abgemahnt - was tun?
- Urheberrecht verstehen!
- Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt!
- Was muss ich bei meinem Blog aus rechtlicher Sicht beachten?
- Neue Regelungen bei Handy und Co.
- Recht 2.0
- Gesetzesänderung kommt 2008 - was darf ich brennen und was nicht?
- Musikdownloads ohne Kopierschutz
- “Heute schon einen Raubkopierer angezeigt?”
- Gilt für Schülerzeitungen auch das Urheberrecht oder gibt es Ausnahmen?
- Unerlaubter Pumuckl auf der Homepage: 7000 Euro!
- Privatkopierer freiwillig im Gefängnis
- ”Konsumiere, kreiere und verteile”
- Piraten gründen Partei
- Fit im Urheberrecht mit der Comic-Familie Ledroit
- 3500 Nutzer von Tauschbörse angezeigt
- Wer kopieren kann muss zahlen
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Tipp der Woche
Antworte nicht auf SMS, die dich beleidigen wollen. Das ermutigt den Absender nur, damit weiter zu machen. Zunehmend werden Jugendliche auch auf elektronischen Wegen von anderen Jugendlichen beleidigt, drangsaliert oder in Angst und Schrecken versetzt. Das nennt man E-Bullying oder Cyberbullying. Dann ist man nicht mal mehr zuhause sicher vor üblen Beleidigungen. Man kann aber einiges tun, um sich zu schützen.
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