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Porno!

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Jugendliche und Kinder kommen mit Pornografie leichter in Berührung, als in den Zeiten bevor es das Internet und Handys gab. Neben moralischen Fragen gibt es ganz klare rechtliche Vorgaben, die das Thema “Jugendliche und Pornografie” regeln.


Rechtlich gesehen wird Pornografie als grobe Darstellung des Sexuellen in drastischer Direktheit angesehen. Bei Pornografie geht es also nur darum, den Sexualtrieb aufzustacheln. Menschen als Personen sind dabei auswechselbar.

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Zur harten Pornografie werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Für “harte Pornografie” gibt es ein umfassendes Verbreitungsverbot. Dabei ist es ganz egal, ob Jugendliche oder Erwachsene die Pornogrfie verbreiten!


Pornografie darf Menschen unter 18 Jahren generell nicht zugänglich gemacht werden. Das ist so im deutschen Strafgesetzbuch niedergeschrieben.


§ 184 (StGB)
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
(...)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)


Neben den Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB) sind diese Gesetze für das Thema Jugendliche und Pornografie wichtig: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - (JMStV), Jugendschutzgesetz (JuSchG), Telemediengesetz (TMG).

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  • Jugendmedienschutz
    Jugendliche sollen vor schädlichen Einflüssen durch Medien geschützt werden. Das ist im Jugendschutzgesetz und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Dort steht zum Beispiel, dass Filme und Computerspiele eine Altersbeschränkung haben oder, dass es im Fernsehen keine Alkoholwerbung speziell für Jugendliche gibt. Es gibt verschiedene Einrichtungen, die auf die Einhaltung der Regeln zum Jugendmedienschutz achten. Staatliche Einrichtungen sind die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien externer Linkexterner Link und die Kommission für Jugendmedienschutz externer Linkexterner Link (KJM), die von den Landesmedienanstalten als zentrale Anlaufstelle eingerichtet wurde. Dann gibt es noch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft externer Linkexterner Link, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia externer Linkexterner Link und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolleexterner Linkexterner Link , die für die Bewertung von Filmen, Multimedia und Computerspielen zuständig sind.

  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
    Der Rundfunk (also Fernsehen und Radio) sind in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer. Deshalb gibt es viele verschiedene Landesmediengesetze. Beim Jugendmedienschutz ziehen die Bundesländer aber an einem Strick. Deshalb haben sie einen gemeinsamen Staatsvertrag verabschiedet, wo genau geregelt ist, vor welchen Inhalten aus Rundfunk und Internet Kinder und Jugendliche zu ihrem besten Wohle geschützt werden sollen. Wer wissen will, was in diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag alles drinsteht, findet das Ganze hier.


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  • Kinder- und Jugendtelefon
    Das Kinder- und Jugendtelefon hilft beim Umgang mit Sorgen und Nöten. Die Telefonnummer 0800-1110333 ist kostenlos und anonym. Du musst also bei einem Anruf nicht deinen Namen sagen. Montags bis Freitags von 15 bis 19 Uhr kann die Nummer gegen Kummer angerufen werden. Die Anrufe landen in fast 100 verschiedenen Beratungsstellen, die über ganz Deutschland verteilt sind. Dort sitzen erfahrene und geschulte Menschen, die sich deiner Probleme annehmen.

  • Bundeskriminalamt (BKA)
    Das Bundeskriminalamt (BKA) ist die oberste Behörde für die Bekämpfung von Verbrechen in Deutschland und trägt so zur Inneren Sicherheit bei. Das BKA arbeitet zusammen mit den Landeskriminalämtern und den Polizeidienststellen der 16 Bundesländer, mit der Bundespolizei und mit ausländischen Behörden. Das Bundeskriminalamt ist dem Bundesinnenministerium unterstellt.


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  • pädophile Straftäter
    Pädophile Menschen haben eine sexuelle Neigung zu Kindern. Sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kindern sind verboten und werden als sexueller Missbrauch verfolgt und bestraft. Auch die Herstellung oder der Besitz von Bildern, auf denen Kinder in sexueller Weise dargestellt werden, ist strafbar (Kinderpornografie). Es gab Fälle, in denen pädophile Straftäter über das Internet, besonders in Chats, einen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufgebaut haben und diese belästigten. Dabei haben sie sich häufig unter falschem Namen ebenfalls als Kind oder Jugendlicher ausgegeben.
    Wer sich von Erwachsenen sexuell bedrängt oder belästigt fühlt, sollte das nicht für sich behalten, sondern sich Hilfe und Beratung holen.

  • Trauma
    Ein traumatisches Ereignis ist eine sehr extreme Lebenserfahrung, die einen Menschen völlig überfordert und aus der Bahn wirft. So ein Ereignis ist das Erleben oder Beobachten einer Situation, die mit dem Tod oder der Androhung einer schweren Verletzung des Körpers zu tun hat. Das können zum Beispiel Vergewaltigungen, Missbrauch, Foltererfahrungen oder Naturkatastrophen sein, die bei einem Menschen große Angst, Hilflosigkeit und Entsetzen auslösen. Von einem Trauma spricht man dann, wenn Menschen auf solche Situationen mit großem Stress reagieren und das Bild von sich selbst und der Welt erschüttert ist. Das kann zu psychischen Störungen und Krankheiten führen, bei denen man Hilfe braucht. Erste Ansprechpartner findet man beim Kinder- und Jugendtelefon oder bei anderen Beratungsstellen für Jugendliche.



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Mehr Infos:

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  • Auf Schulhöfen mit dem Handy getauscht, im Internet heruntergeladen und in extremen Fällen auch selbst gefilmt ist Pornografie Medienrealität bei vielen Jugendlichen. Mit dem neuen Comic-Flyer “VOLL PORNO” im Stil eines japanischen Manga thematisiert der handysektor nun Pornografie auf Handys und Computern.
  • Tipps bei Gewalt und Porno auf dem Handy
  • Gewalt und Porno auf dem Handy - was nun?
  • “Moritz und die digitale Welt” ist eine Videoreihe über Probleme in der digitalen Welt. In dem Beitrag ”Porno ohne Stornoexterner Linkexterner Link” landet ein privates Sex-Video ungewollt im Internet. Moritz fragt einen Experten, ob das Sex-Video jemals wieder aus dem Netz zu löschen ist?! Die Videos findet man auch bei clipfish, sevenload, youtube.
  • Tatwaffe Handy: Handys spielen bei Raubdelikten, Porno, Mobbing oder der Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine immer größere Rolle. Der handysektor hat einen Comic-Flyer zum Thema herausgegeben.
  • Sebastian Gutknecht ist Jurist und hat eine sehr gute Broschüre zum Thema ”Gewalt auf Handys” geschrieben. Um Pornografie geht es dabei aber auch. In der Broschüre wird genau erklärt, was beim Gebrauch von Handys verboten und was sogar eine richtige Straftat ist.
  • Was bedeutet eigentlich jugendgefährdend genau? Jugendgefährdende Medien sind geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Dazu zählen unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Von schwer jugendgefährdenden Medien spricht man bei volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder kriegsverherrlichenden Medien. Bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gibt es dazu ganz genaue Infosexterner Linkexterner Link.

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  • Der Industrieverband FSM hat gemeinsam mit einige Mitgliedern aus der Mobilfunkindustrie eine Systematik entwickelt, um Anbietern von Erotik und Pornografie eine Orientierungshilfe zur Vermeidung absolut unzulässiger Inhalte und zur zutreffenden Klassifizierung relativ unzulässiger Inhalte zur Verfügung zu stellen. Wann Pornografie verboten oder unter welchen Umständen erlaubt ist, erfährt man hierexterner Linkexterner Link recht genau. Übersichtlich in Tabellenform geordnet findet man die Einschätzungen der FSM zur Pornografie hierexterner Linkexterner Link.


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Der handysektor hat viel zum Thema Porno geschrieben:

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