Wozu sind Persönlichkeitsrechte da?
Kategorie:
Persönlichkeitsrechte
08/07/08
- Jeder Mensch hat Rechte. Die wichtigsten davon nennt man Grundrechte und die stehen in der Verfassung. “Die Würde des Menschen ist unantastbar” - heißt es gleich zu Beginn. In den Grundrechten ist auch der Schutz der Persönlichkeit beschrieben, die jeder frei entfalten darf. Persönlichkeitsrechte sollen also jeden Menschen schützen vor Eingriffen in seine Freiheit und sein persönliches Leben.
- Recht am eigenen Bild: Wenn du auf einem Bild erkennbar bist, darf das Bild nicht gegen deinen Willen verbreitet werden. Ein Foto von dir darf also nicht einfach so ins Internet gestellt oder in einer Zeitung veröffentlicht werden. Anders ist das bei Bildern, auf denen viele Personen zu sehen sind. Auch bei Prominenten und Politikern gibt es Ausnahmen.
- In privaten Situationen, die man den höchstpersönlichen Lebensbereich nennt, darf man Dich gegen deinen Willen nicht einmal fotografieren. Solche Bilder sind dann verboten, wenn sich die Personen in ihrer Wohnung oder einem anderen Raum befinden, der gegen Einblicke geschützt ist. Eine Toilette oder eine Umkleidekabine ist so ein Raum, in dem Fotografieren zur Straftat werden kann.
- Mobbing an Schulen ist leider nichts Neues. Aber die Formen der Schikane und der Beleidigungen verändern sich. Zunehmend werden Handy und Internet eingesetzt. E-Mails, Instant Messenger, SMS und Internetseiten werden für Belästigungen und Bedrohungen genutzt. Mit dem Handy gemachte Bildaufnahmen werden ins Internet gestellt. Bei diesen Formen von Cyberbullying wird gegen die Persönlichkeitsrechte von Lehrern und Schülern verstoßen.
- Man darf keine fremden Briefe lesen. Dafür sorgt das Briefgeheimnis. Und man darf auch keine fremden Telefongespräche mithören. Deshalb gibt es das Fernmeldegeheimnis, das auch im deutschen Grundgesetz verankert ist. Das Fernmeldegeheimnis schützt alle Inhalte von Telekommunikation. Neben Telefongesprächen sind also auch Faxe, Mails, SMS, MMS, Chats usw. vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Der Staat darf sich aber bei schweren Straftaten zum Zweck der Strafverfolgung Kenntnis von Telefongesprächen und auch deren Inhalt verschaffen. Viele Menschen plaudern aber in aller Öffentlichkeit am Handy alles über sich, über ihre Freunde, ihre Familie, Geldangelegenheiten, den Gesundheitszustand, Wohnort, Schulnoten, Liebesbeziehungen und das Wetter aus. Da hilft auch kein Fernmeldegeheimnis.
- Bei dem Urheberrecht geht es um geistige Werke. Das sind zum Beispiel Filme, Musikstücke, Bilder und Texte. Wer so etwas erschafft, ist der Urheber dieses Werkes. Und als Urheber hat er das Recht an diesem Werk.
- Für Schülerzeitungen, egal ob gedruckt oder im Internet veröffentlicht, gibt es keine Ausnahmen vom Urheberrecht. Dabei ist es nicht wichtig, dass für die Schülerzeitung kein Geld von den Lesern genommen wird. Wer mit Texten, Bildern oder bei der Online Ausgabe auch mit MP3s oder Videos arbeitet, sollte genau prüfen, ob er diese Werke nutzen darf. Die Internetseite www.irights.info
externer Link gibt wertvolle Tipps und Informationen zum Urheberrecht, auch in Bezug auf Schülerzeitungen
externer Link. Das hilft Schülern und Lehrern, denn man kann sich schnell die Finger an Rechtsfragen verbrennen und das kann teuer werden. - Alle sprechen derzeit über das Web 2.0. Es heißt, die Zukunft des Internets gehöre den Nutzern, die das Netz zunehmend selbst mit Inhalten füllen. Dabei sollten die Nutzer sich aber auch mit Rechtsfragen auskennen. Was im Web 2.0 genau erlaubt ist und was nicht, erfährst du in der Broschüre Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet. Viele praktische Tipps für den legalen Umgang mit Musik aus dem Netz liefert auch der Info-Flyer Mu§ik im Netz - Runterladen ohne Reinfall!.
